Brandschutz und Sicherheit

Brandschutztür T30: Wo sie Pflicht ist und was sie können muss

Garage, Heizraum, Kellerflur, Treppenhaus: wo T30-Türen typischerweise vorgeschrieben sind, was EI2 30-C bedeutet und warum ein Keil die Zulassung aushebelt.

Redaktion Dvery · Stand 26. Oktober 2026

Eine T30-Tür ist eine feuerhemmende Tür, die in einer Normprüfung mindestens 30 Minuten Feuer standgehalten hat und sich selbsttätig schließt. Pflicht ist sie dort, wo Bauordnung, Sonderverordnungen oder Baugenehmigung es verlangen. Im Wohnbau betrifft das typischerweise Verbindungen zur Garage, Heizräume größerer Anlagen, Brennstofflager und bestimmte Türen in Kellern und Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern.

Den Überblick über Brandschutz-, Rauchschutz-, Keller- und Wohnungseingangstüren gibt der Bereich Brandschutz- und Sicherheitstüren. Dieser Beitrag ordnet ein, wann eine T30-Tür nötig ist und was danach zu beachten ist.

Wichtig vorab: Brandschutz ist Landesrecht. Die Musterbauordnung und die Musterverordnungen geben eine Richtung vor, die Länder setzen sie aber unterschiedlich um. Die folgenden Angaben beschreiben typische Fälle und ersetzen nicht die Prüfung im konkreten Gebäude.

Was T30 bedeutet

Brandschutztüren werden nach ihrer Feuerwiderstandsdauer eingeteilt. In Deutschland sind die Bezeichnungen aus DIN 4102 verbreitet, daneben steht die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2.

Bezeichnung Bedeutung
T30 feuerhemmend, mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand
T30-RS feuerhemmend und zusätzlich rauchdicht
EI2 30-C europäische Klasse, vergleichbar T30, selbstschließend
EI2 30-Sa-C oder -S200-C zusätzlich mit geprüfter Rauchdichtheit
T60, T90 hochfeuerhemmend und feuerbeständig, eher in größeren Gebäuden

Bei der europäischen Klasse stehen die Buchstaben für einzelne Leistungen: E für den Raumabschluss, I für die Begrenzung der Temperatur auf der feuerabgewandten Seite, die Zahl für die Minuten, S für die Rauchdichtheit und C für die Selbstschließung. Zusätzliche Ziffern hinter dem C geben an, wie viele Schließzyklen die Tür in der Dauerprüfung geschafft hat.

Jede Brandschutztür trägt im Falz ein Kennzeichnungsschild, auf dem Hersteller, Klassifizierung und Zulassung oder Leistungserklärung stehen. Fehlt das Schild oder ist es überstrichen, lässt sich die Brandschutzwirkung nicht mehr nachweisen.

Typische Pflichtstellen im Wohnbau

Garage und Wohnhaus

Führt eine Tür direkt von der Garage ins Haus oder in einen Flur, gelten die Garagenverordnungen der Länder. Sie unterscheiden nach Garagengröße. Bei kleinen Garagen am Einfamilienhaus reicht die Spanne je nach Land von einer dicht- und selbstschließenden Tür bis zu einer feuerhemmenden, selbstschließenden Tür. Bei größeren Garagen, etwa Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern, sind feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Türen zu Treppenräumen und Fluren die Regel.

Heizraum und Brennstofflager

Für Feuerstätten gelten die Feuerungsverordnungen der Länder. Nach der Musterverordnung brauchen Öl- und Gasfeuerstätten mit einer Gesamtnennleistung von mehr als 100 kW einen eigenen Aufstellraum mit dicht- und selbstschließenden Türen. Feuerstätten für feste Brennstoffe, etwa große Holz- oder Pelletkessel, gehören ab mehr als 50 kW in einen Heizraum, dessen Türen feuerhemmend und selbstschließend sein müssen. Beides betrifft eher Mehrfamilienhäuser und Gewerbe, die Länder können abweichen. Auch größere Lager für Heizöl oder Holzpellets brauchen ab bestimmten Mengen einen eigenen Raum mit feuerhemmenden Abschlüssen. Für die übliche Gastherme im Einfamilienhaus gibt es diese Pflicht in der Regel nicht.

Keller und Treppenraum im Mehrfamilienhaus

Notwendige Treppenräume sind im Brandfall der Rettungsweg. Deshalb müssen Öffnungen vom Treppenraum zu Kellergeschossen, Lager- und Abstellräumen nach der Musterbauordnung feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben. Für Türen zu notwendigen Fluren sind rauchdichte und selbstschließende Türen vorgesehen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt zusätzlich von der Gebäudeklasse ab.

Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren zum Treppenhaus sind in der Regel keine T30-Türen. Je nach Land und Gebäude müssen sie aber dicht- und teils selbstschließend sein. Mehr dazu im Beitrag Wohnungseingangstür: Anforderungen.

Einfamilienhaus ohne Sonderräume

Innerhalb eines Einfamilienhauses ohne angebaute Garage, großen Heizraum oder Brennstofflager gibt es meist keine Pflicht für Brandschutztüren. Freiwillig kann eine T30-Tür etwa zum Heizungskeller trotzdem sinnvoll sein.

Übersicht: Wo T30 typischerweise vorkommt

Stelle Typische Anforderung Rechtsgrundlage (Länderrecht)
Garage zum Haus, kleine Garage je nach Land dicht- und selbstschließend bis feuerhemmend Garagenverordnung
Tiefgarage zum Treppenraum feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend Garagenverordnung
Heizraum für feste Brennstoffe, größere Anlagen feuerhemmend, selbstschließend Feuerungsverordnung
Aufstellraum großer Öl- oder Gasanlagen dicht- und selbstschließend Feuerungsverordnung
größeres Brennstofflager feuerhemmend, selbstschließend Feuerungsverordnung
Treppenraum zum Keller (MFH) feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend Landesbauordnung
Treppenraum zum notwendigen Flur rauchdicht, selbstschließend Landesbauordnung

Regeln für Einbau und Betrieb

Nur nach Zulassung einbauen

Eine Brandschutztür ist ein System aus Türblatt, Zarge, Beschlag, Türschließer und Befestigung. Die Brandschutzwirkung gilt nur, wenn alles nach den Vorgaben von Zulassung oder Herstellerunterlagen eingebaut ist: mit zugelassener Zarge, vorgeschriebenen Dübeln und Ankern, passender Fugenfüllung und in einer geeigneten Wand. Deshalb gehört der Einbau in die Hand eines Fachbetriebs, der die Übereinstimmung bestätigt.

Nichts verändern

Die häufigsten Fehler entstehen nach dem Einbau:

  • Türblatt gekürzt, weil ein neuer Bodenbelag aufgetragen wurde
  • zusätzliche Löcher für Haken, Spion oder Briefschlitz
  • Drücker oder Schloss gegen ein nicht zugelassenes Modell getauscht
  • Türschließer ausgehängt, weil die Tür zu schwer zugeht
  • Dichtungen überstrichen oder entfernt

Jede dieser Änderungen kann die Brandschutzwirkung aufheben. Muss etwas angepasst werden, fragen Sie den Hersteller nach zugelassenem Zubehör oder lassen Sie die Arbeit von einem Fachbetrieb ausführen.

Feststellanlagen statt Keil

Viele Brandschutztüren stören im Alltag, weil sie immer zufallen. Die einzige zulässige Lösung ist eine Feststellanlage. Sie besteht aus Haftmagnet oder Feststellung im Türschließer, Rauchmelder und Auslösetaster und schließt die Tür bei Rauch automatisch. Feststellanlagen müssen zugelassen sein, regelmäßig vom Betreiber auf Funktion geprüft und in festen Abständen von einer Fachkraft gewartet werden.

Funktion regelmäßig prüfen

Eine Brandschutztür muss aus jeder Öffnungsstellung selbstständig ins Schloss fallen. Prüfen Sie das gelegentlich. Schließt sie nicht vollständig, ist meist der Türschließer verstellt oder die Tür hängt durch. Beides sollte zügig behoben werden. In Mehrfamilienhäusern ist der Eigentümer oder die Verwaltung für die Wartung verantwortlich.

Bestandstür prüfen: Ist das eine echte Brandschutztür?

Gerade in älteren Häusern ist nicht immer klar, ob eine schwere Stahltür zum Heizungskeller tatsächlich eine Brandschutztür ist. Diese Punkte helfen bei der Einordnung:

  1. Kennzeichnungsschild im Falz: Auf der Bandseite im Falz von Türblatt oder Zarge sitzt bei zugelassenen Türen ein Schild oder eine Prägung mit Hersteller, Klassifizierung und Zulassungs- oder Prüfnummer.
  2. Türschließer: Eine Brandschutztür braucht einen Obentürschließer oder einen anderen Schließmechanismus. Fehlt er, ist sie entweder keine Brandschutztür oder nicht mehr funktionsfähig.
  3. Dichtungen und Füllung: Brandschutztüren haben häufig aufschäumende Dichtungen im Falz, die sich bei Hitze ausdehnen. Sie dürfen nicht überstrichen werden.
  4. Unterlagen: Bauakte, Baugenehmigung oder Abnahmeprotokolle zeigen, ob an dieser Stelle eine Brandschutztür gefordert und eingebaut wurde.

Fehlt das Schild, lässt sich die Brandschutzwirkung in der Regel nicht mehr nachweisen. Wird an dieser Stelle eine Brandschutztür gefordert, muss sie dann ersetzt werden. Ein Fachbetrieb kann den Zustand bewerten.

Was den Preis bestimmt

Brandschutztüren kosten mehr als gewöhnliche Stahl- oder Holztüren gleicher Größe, weil Material, Prüfung und Zulassung aufwendiger sind. Der Preis hängt vor allem ab von der Klasse (T30, zusätzlich rauchdicht oder höher), dem Material (Stahl oder Holz mit Brandschutzeinlage), der Größe und Ausführung (ein- oder zweiflügelig, mit Glas), dem Zubehör (Türschließer, Panikbeschlag, Feststellanlage) und dem Einbau durch einen Fachbetrieb. Holen Sie Angebote ein, die Lieferung, Einbau nach Zulassung und die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau enthalten.

Brandschutz und Einbruchschutz verbinden

Kellertüren und Garagentüren sollen oft beides können: Feuer aufhalten und Einbrecher abwehren. Das geht, aber nur mit Türen, die für beide Anforderungen geprüft sind. Ein nachträglich aufgeschraubtes Zusatzschloss an einer T30-Tür ist ohne Freigabe nicht zulässig. Wie Sie eine gewöhnliche Kellertür sicherer machen, beschreibt der Beitrag Kellertür einbruchsicher machen.

Wer hilft weiter?

  • Bauamt: verbindliche Auskunft, welche Anforderungen für ein Gebäude gelten
  • Planer oder Architekt: bei Neubau und Umbau im Brandschutzkonzept
  • Bezirksschornsteinfeger: bei Fragen zu Heizraum und Feuerstätten
  • Fachbetrieb für Brandschutztüren: Auswahl, Einbau, Übereinstimmungsbestätigung und Wartung

Allgemeine Hinweise zur Montage von Türen stehen im Bereich Türen einbauen. Für Brandschutztüren gelten aber immer die Vorgaben des jeweiligen Herstellers und der Zulassung.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich im Einfamilienhaus eine Brandschutztür zur Garage?
Das hängt vom Bundesland und von der Größe der Garage ab. Für kleine Garagen am Einfamilienhaus verlangen manche Länder eine feuerhemmende Tür, andere eine dicht- und selbstschließende Tür. Verbindlich sind die Garagenverordnung Ihres Landes und die Baugenehmigung. Im Zweifel klärt das Bauamt oder der Planer die Anforderung.
Was ist der Unterschied zwischen T30 und EI2 30-C?
T30 ist die Bezeichnung nach der deutschen Norm DIN 4102. EI2 30-C ist die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2. E steht für den Raumabschluss, I2 für die Begrenzung der Temperatur auf der feuerabgewandten Seite, 30 für die Minuten und C für die Selbstschließung. Beide beschreiben eine feuerhemmende, selbstschließende Tür.
Darf ich eine T30-Tür kürzen oder einen Türspion einbauen?
Nein, nicht eigenmächtig. Jede Veränderung, die nicht in der Zulassung oder den Herstellerunterlagen vorgesehen ist, kann die Brandschutzwirkung aufheben. Dazu gehören Kürzen, zusätzliche Bohrungen, nicht zugelassene Beschläge oder Glasausschnitte. Manche Hersteller bieten geprüftes Zubehör an, das dann nach Vorgabe montiert werden muss.
Darf eine Brandschutztür offen stehen?
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage. Sie hält die Tür offen und lässt sie bei Rauch automatisch schließen. Keile, Haken oder ausgehängte Türschließer sind nicht erlaubt, weil die Tür im Brandfall dann offen bleibt.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion Dvery.